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   OLG Köln, 15.01.1979 - 16 Wx 106/78   

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OLG Köln, 15.01.1979 - 16 Wx 106/78 (https://dejure.org/1979,14468)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.01.1979 - 16 Wx 106/78 (https://dejure.org/1979,14468)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 1979 - 16 Wx 106/78 (https://dejure.org/1979,14468)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • OLGZ 1979, 282
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Sowohl aus der Formulierung "zur Gültigkeit... erforderlich" als auch aus der Tatsache, daß die Klausel § 23 WEG ergänzen will, ergibt sich für einen unbefangenen Betrachter, daß die vorgeschriebene Protokollierung einerseits keine Voraussetzung für die Existenz oder Wirksamkeit eines gefaßten Beschlusses, andererseits auch keine bloße Beweiserleichterungsregelung (KG WuM 1993, 710, 711; OLG Köln OLGZ 1979, 282), sondern eine dem § 23 Abs. 2 WEG vergleichbare Gültigkeitsvoraussetzung des gefaßten Beschlusses sein soll (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 23 Rdn. 163).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    Vorsorglich über den Inhalt getroffener Entscheidungen zu streiten, bezweckt jedoch das Gesetz nicht (OLG Köln OLGZ 1979, 282/286; siehe auch BayObLG NJW-RR 1989, 656/657).
  • OLG Frankfurt, 23.08.1990 - 20 W 165/90

    Entscheidung in der Sache durch das Langericht bei Beschränkung des Antrags auf

    Der Antragsteller war insoweit nicht ohne Verschulden gehindert, die Monatsfrist des § 23 IV 2 WEG einzuhalten, die ohne Rücksicht auf seine Teilnahme an der Versammlung und auch ohne Rücksicht auf die Kenntnis von gefaßten Beschlüssen läuft (Weitnauer, WEG, 7. Aufl., § 23 Rdnr. 8; Bärmann/Pick/Merle, WEG. 6. Aufl. § 23 Rdnr. 40; OLG Hamm OLGZ 85, 147, 149; OLG Köln OLGZ 79, 282, 286).
  • LG Saarbrücken, 27.10.2010 - 5 S 7/10

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines nicht in das Beschlussbuch eingetragenen

    Die Auslegung dieser Klausel der Gemeinschaftsordnung führt zu dem Ergebnis, dass die Eintragung der einzelnen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft keine Voraussetzung für die Existenz oder für die Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 2956 - 2957, zitiert nach juris, Rn. 14; KG WuM 1993, 710, 711; OLG Köln OLGZ 1979, 282; OLG Köln ZMR 2006, 711-712, zitiert nach juris Rn. 11, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 165, zitiert nach juris Rn. 17; OLG München, NJW 2008, 156 - 157, zitiert nach juris Rn. 23, OLG Hamm, ZMR 2002, 540 - 542, zitiert nach juris Rn. 18).
  • OLG Hamm, 24.01.1985 - 15 W 450/84

    Anforderungen an einen Antrag auf Feststellung der Unrichtigkeit der im Protokoll

    Insoweit handelt es sich um ein nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 und 4 WEG zu beurteilendes Verfahren (OLG Köln, OLGZ 1979, 282, 284; vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5. Aufl., § 43 Rn. 12, 23; Weitnauer/Wirths, WEG, 6. Aufl., § 43 Rn. 8; Augustin, WEG, § 24 Rn. 10).
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Er ist auf die Feststellung des Inhalts der in der Eigentümerversammlung vom 11.3.1987 zur Fassadensanierung nach der Variante 1 gefaßten Eigentümerbeschlüsse und damit auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses zwischen den Wohnungseigentümern untereinander sowie zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter gerichtet (vgl. OLG Köln OLGZ 1979, 282/283 f.; OLG Hamm OLGZ 1985, 147 f.).
  • BayObLG, 02.01.1984 - BReg. 2 Z 15/83

    Bestellung einer Verwalterin bei einer Eigentümerversammlung; Gesetzliche

    Auch in der von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (OLGZ 1979, 282) wird dieser Standpunkt vertreten.
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